Die Sanierungsoffensive des Bundes geht in die nächste Runde:
Ab 4. Jänner 2027 können Privatpersonen den Sanierungsbonus 2027 für die thermische Sanierung ihres Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder Reihenhauses beantragen. Es handelt sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss von bis zu 20.000 Euro
– und die Planungskosten Ihres Architekten sind ausdrücklich mitförderbar.
Wichtig zu wissen:
Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen, die nach der Antragstellung erbracht werden. Wer also schon vor dem 4. Jänner 2027 mit der Sanierung beginnt, riskiert die gesamte Förderung. Deshalb lohnt es sich, jetzt – vor dem Förderstart – mit der Planung zu beginnen.
Paschinger Architekten begleiten Sie als Ihre Architekten von der ersten Bestandsanalyse über den Förder-antragsreifen Entwurf bis zur Fertigstellung – mit Schwerpunkt in Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Das Wichtigste in Kürze
• Wer wird gefördert? Privatpersonen (Eigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen) – ein Hauptwohnsitz im Gebäude ist nicht erforderlich. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung) und überwiegend privat Wohnzwecken dienen.
• Was wird gefördert? Thermische Sanierungen am Bestandsgebäude: Dämmung von Außenwand, Dach und Geschoßdecke, Fenstertausch, umfassende Sanierungen und Teilsanierungen mit mindestens 40 % Reduktion des Heizwärmebedarfs. Neubau, Zubau und Erweiterungen sind nicht förderbar.
• Wie viel gibt es? Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 4.000 bis 20.000 Euro – je nach Sanierungstiefe, begrenzt auf maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.
• Wann? Antragstellung ab 4. Jänner 2027 online auf www.sanierungsoffensive.gv.at – längstens bis 31. Dezember 2027, nur solange das Budget reicht.
• Der entscheidende Stolperstein: Baubeginn, Lieferungen und Leistungen erst nach der Antragstellung – sonst entfällt die Förderung.
Warum die Planung vor der Antragstellung beginnt
Die Förderbedingungen des Sanierungsbonus sind technisch anspruchsvoll: Mindestdämmstärken, U-Wert-Grenzen und – bei umfassenden Sanierungen – der rechnerische Nachweis, dass der Heizwärmebedarf um mindestens 40 % sinkt oder die Grenzwerte des „guten Standards“ bzw. klimaaktiv-Standards eingehalten werden. Diese Nachweise erfordern eine durchdachte, ganzheitliche Planung.
Genau hier setzen wir an: Wir analysieren Ihren Bestand, entwickeln ein maßgeschneidertes Maßnahmenpaket, das die gewünschte Förderstufe realistisch erreicht, und stimmen die einzelnen Schritte mit den bautechnischen Vorschriften Ihres Bundeslandes ab. So planen Sie nicht irgendeine Sanierung – sondern die richtige.
Wie hoch ist die Förderung 2027?
Sanierungsmaßnahme | Maximale Förderung
Einzelbauteilsanierung (z. B. Außenwand, Dach, Fenstertausch) | 4.000 Euro
Bonus außenliegendes Verschattungssystem (bei gleichzeitigem Fenstertausch) | + 1.000 Euro
Teilsanierung (40 % Heizwärmebedarf um mindestens 40 % reduziert) | 10.000 Euro
Umfassende Sanierung „guter Standard“ (Einhaltung der HWB-Grenzwerte) | 15.000 Euro
Umfassende Sanierung klimaaktiv-Standard (Einhaltung der strengeren HWB-Grenzwerte) | 20.000 Euro
Für denkmal- oder ensemblegeschützte Gebäude und Gründerzeithäuser gelten eigene, erleichterte Kriterien
– ein Fall für erfahrene Architekten, die behutsam im historischen Bestand arbeiten.
Die Kombination mit Landesförderungen ist grundsätzlich möglich; alle Förderungen dürfen zusammen die Investitionskosten nicht übersteigen.
Ihre Vorteile, wenn Sie mit einem Architekten sanieren
• Planungskosten sind förderungsfähig. Material, Montage und Planungskosten zählen zu den förderungsfähigen Kosten – die Beiziehung eines Architekten wird also mitgefördert.
• Richtige Maßnahmen von Anfang an. Wir prüfen, welche Kombination aus Dämmung, Fenstern und Haustechnik für Ihr Haus die beste Wirkung erzielt – und welcher Förderweg (Einzelbauteil, Teilsanierung oder umfassende Sanierung) für Sie der wirtschaftlichste ist.
• Technische Nachweise sicher erfüllt. U-Werte, Dämmstärken und der Nachweis über das Formular „Technische Details Energieausweis“ verlangen fachliche Präzision – wir stimmen uns früh mit der Energieausweiserstellerin bzw. dem -steller ab.
• Fristen im Griff. Einzelbauteilmaßnahmen müssen binnen 9 Monaten, umfassende Sanierungen und Teilsanierungen binnen 2 Jahren nach Genehmigung umgesetzt und abgerechnet sein. Wir planen Ihren Bauablauf realistisch.
• Ausführung mit Professionisten. Gefördert werden nur Maßnahmen mit Montagerechnungen von Professionistinnen und Professionisten – wir begleiten Ausschreibung, Firmenauswahl und örtliche Bauaufsicht.
• Gestaltung, die mehr ist als Dämmung. Eine Sanierung ist die seltene Chance, Ihr Haus energetisch und gestalterisch zu verbessern: hellere Räume, neue Fensterproportionen, mehr Wohnqualität – mit Respekt vor dem Bestand.
Unsere Leistungen rund um Ihre Sanierung
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Fertigstellung:
• Bestandsanalyse und energetische Bewertung Ihres Hauses
• Sanierungskonzept und Varianten für die passende Förderstufe
• Entwurf, Einreichung und Abstimmung mit der Behörde
• Ausführungsplanung, Ausschreibung und Unterstützung bei der Firmenauswahl
Örtliche Bauaufsicht, Qualitäts- und Kostenkontrolle Übergabe – und Freude am sanierten Zuhause
Häufig gestellte Fragen zum Sanierungsbonus 2027 (FAQ)
Wann kann ich den Sanierungsbonus 2027 beantragen? Anträge sind ab 4. Jänner 2027 ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at möglich – solange Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis 31. Dezember 2027.
Muss ich im geförderten Haus wohnen? Nein. Ein Hauptwohnsitz im Wohnobjekt ist nicht erforderlich. Überwiegend private Wohnnutzung (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) muss aber gegeben sein.
Wie alt muss mein Haus für die Förderung sein? Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein – maßgeblich ist das Datum der Baubewilligung.
Kann ich die Förderung mehrmals pro Jahr bekommen? Nein. Pro Kalenderjahr und Wohnobjekt ist nur ein Förderungsantrag möglich. Als Einzelbauteilmaßnahme wird nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr gefördert.
Darf ich schon vor der Antragstellung mit dem Bau beginnen? Nein. Gefördert werden ausschließlich Lieferungen und Leistungen ab Antragstellung. Der Antrag muss vor Baubeginn, vor Lieferungen und Leistungen gestellt werden.
Sind die Kosten für den Architekten förderungsfähig? Ja. Die förderungsfähigen Kosten umfassen Material, Montage und Planungskosten.
Kann ich den Sanierungsbonus mit anderen Förderungen kombinieren? Ja, die Kombination mit Landesförderungen ist möglich. Alle in Anspruch genommenen Förderungen dürfen zusammen die Investitionskosten nicht übersteigen. Für den Tausch einer fossilen Heizung gibt es ein eigenes Programm („Kesseltausch“).
Wofür sollte ich einen Architekten für meine Sanierung beiziehen? Für die richtige Maßnahmenwahl, die Erfüllung der technischen Förderkriterien, die Koordination der Nachweise, die fristgerechte Umsetzung – und für eine Sanierung, die Ihr Haus energetisch und gestalterisch nachhaltig verbessert.
Jetzt den richtigen Zeitpunkt nutzen
Die Budgetmittel der Sanierungsoffensive sind begrenzt – mit frühzeitiger, durchdachter Planung sichern Sie sich die beste Ausgangsposition für den Förderstart am 4. Jänner 2027.
Ob Dachdämmung, Fenstertausch oder die umfassende Sanierung Ihres Hauses: Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch – wir besprechen gemeinsam, welche Fördervariante zu Ihrem Haus passt.
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Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Informationsblatt „Sanierungsbonus 2027 – Ein-/Zweifamilienhaus/ Reihenhaus“ (Version 10/2026) der Sanierungsoffensive des Bundes. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Förderrichtlinien und die Online-Plattform www.sanierungsoffensive.gv.at. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hier finden sie mehr Informationen zur Sanierung eines Einfamilienhauses mit PASCHINGER ARCHITEKTEN.



